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Für Aufstiege von Flugmodellen/Flugdrohnen und unbemannten Luftfahrtsystemen ist, abhängig vom Aufstiegsort, nach §21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich.
 

Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes zu diesem Thema finden sie hier.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat D/2 – Luftfahrt
Franz-Josef-Röder Str.17
66119 Saarbrücken
Tel:  0681 / 501 4249

 

Weitere Links zum Thema Flugmodelle/Flugdrohnen:

DFS Deutsche Flugsicherung und BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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