Sehr geehrter Fluggast,
wenn Sie von einer Flugunregelmäßigkeit betroffen sind, stellen wir Ihnen hier eine Übersicht betreffend die wesentlichen Ihnen zustehenden Rechte nach der europäischen Fluggastrechteverordnung sowie die Kontaktformulare und Anschriften der Fluggesellschaften, die Flüge ab dem Flughafen Saarbrücken anbieten, als besondere Serviceleistung des Flughafens Saarbrücken zur Verfügung. Diese bietet nur einen ersten Überblick, im Einzelfall sollte jeweils eine weitere rechtliche Beratung erfolgen.
www.scn-passagierrechte.de
Sollten Sie eine Pauschalreise gebucht haben, können zusätzliche Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen. Bitte heben Sie möglichst Ihre Bordkarten, Rechnung/Reisebestätigung, Belege über eigene Aufwendungen (z. B.: Hotel, Taxi, Verpflegung) auf und notieren Sie sich möglichst Name und Adresse eines oder mehrerer Zeugen, die nicht gemeinsam mit Ihnen gebucht haben.
Ansprüche sind zu richten gegen die Fluggesellschaft, die Ihren Flug tatsächlich durchführt. Die Kontaktformulare und Anschriften der Fluggesellschaften, die Flüge ab dem Flughafen Saarbrücken anbieten, finden Sie hier.
Sollte die Fluggesellschaft Sie an ein drittes Unternehmen verweisen, beachten Sie bitte, dass, sollten Sie Ihre Rechte an dieses Unternehmen abtreten, eine eigene Durchsetzung Ihrer Rechte unabhängig von diesem Unternehmen nicht mehr möglich ist.
Rechtliche Beratung und Beistand können Sie beispielsweise bei Frau Rechtsanwältin Dr. Caroline Gebhardt unter der E-Mail-Adresse fluggastrechte(at)rae-gebhardt.de erhalten. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Rechtsanwälte Gebhardt & Kollegen www.rae-gebhardt.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team des Flughafens Saarbrücken