Barrierefreiheitserklärung

Die Flughafen Saarbrücken GmbH ist bemüht, seine Website https://www.flughafen-saarbruecken.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der europäischen Norm EN 301 549 sowie nach den Vorgaben des § 12 Nr. 2 SBGG i.V.m. BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Beschreibung der Dienstleistung

Flughafen Saarbrücken betreibt die Website https://www.flughafen-saarbruecken.de, über die Passagiere und Besucher Informationen zu Flügen, Parken, Services und Verkehrsverbindungen erhalten und buchen können. Zielgruppe sind primär Reisende und Besucher aus dem Personenverkehr. Es finden sich auf der Seite nähere Beschreibungen insbesondere der angebotenen Flüge, Reisen und so weiter, die über online üblichen Mechanismen angesehen und gebucht werden können.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit großteils mit den Anforderungen des BFSG und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 A – AA vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte sind nachfolgend aufgeführt. Wir arbeiten fortlaufend daran, die Barrierefreiheit unseres digitalen Angebots zu verbessern.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgenden Inhalte bzw. Funktionen sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente, insbesondere ältere Flugpläne und Informationsblätter, sind teilweise nicht barrierefrei.

Umgehung des Problems: Auf Wunsch senden wir barrierefreie Versionen – Bitte hierzu eine E‑Mail an barrierefreiheit@scn-airport.de

 

Geplante Maßnahmen:

Eine Überarbeitung der genannten, noch nicht barrierefreien Inhalte und Funktionen ist für das Jahr 2025 vorgesehen, um jedenfalls alle wesentlichen Informations- und Buchungsfunktionen vollständig barrierefrei anzubieten.

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt und zuletzt am 23.06.2025 überprüft. Die enthaltene Bewertung basiert auf einer internen Selbstbewertung der Inhalte.

 

Kontakt und Feedback

Sie haben Barrieren auf unserer Website festgestellt oder möchten Informationen zur digitalen Barrierefreiheit erhalten? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter folgenden Kontaktdaten:

Flughafen Saarbrücken GmbH
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Flughafenstraße 11
66131 Saarbrücken
E-Mail: barrierefreiheit@scn-airport.de
Telefon: +49 6893 83-0

 

Durchsetzungsverfahren (Bezüglich der Barrierefreiheit nach § 12 Nr.2 SBGG i.V.m. BITV 2.0)

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf eine Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle des Saarlandes wenden:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit – Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
E-Mail: barrierefreiheit@soziales.saarland.de
Internet: https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/landesfachstelle_barrierefreiheit

 

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (Bezüglich des BFSG)


Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Diese sogenannte „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“, kurz „MLBF“, soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer.

Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Wir setzen eine cookiefreie Webanalyse (Matomo) ein. Informationen und eine Widerspruchsmöglichkeit finden Sie hier
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