Für Aufstiege von Flugmodellen/Flugdrohnen und unbemannten Luftfahrtsystemen ist, abhängig vom Aufstiegsort, nach §21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich.
Informationen des Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu diesem Thema finden sie hier.
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Referat F/2 – Luftfahrt Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken