Ausweise &
Vignetten

Allgemeines

Zum Betreten bzw. Befahren des Sicherheitsbereichs/sensiblen Teils des Sicherheitsbereiches bedarf es der Berechtigung der Flug-Hafen-Saarland GmbH. Als Nachweis der Berechtigung werden von der Flug-Hafen-Saarland GmbH Flughafenausweise bzw. Fahrzeugvignetten ausgegeben.

Neben dem Nachweis eines legitimen Grundes sind Grundvoraussetzungen für die Ausgabe von Flughafenausweisen für Personen, die ohne Begleitung in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereiches wollen:
  • Eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Eine Luftsicherheitsschulung gemäß 11.2.6. gemäß VO (EU) 2015/1998
Personen, die keine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und/oder keine Luftsicherheitsschulung gemäß 11.2.6 des Anhangs des NLSP haben, können den Sicherheitsbereich/sensiblen Teil des Sicherheitsbereiches nur in Begleitung einer autorisierten Person betreten.

Antragsprozess

  1. Ausfüllen des Ausweis- bzw. Vignetten-Antrages in elektronischer Form (interaktives PDF-Formular)
  2. Versand des Antrages inkl. entsprechender Anhänge (außer Zuverlässigkeitsüberprüfung) an die E-Mail Adresse: security@scn-airport.de oder an die Adresse:

    Flug-Hafen-Saarland GmbH

    Balthasar-Goldstein-Straße 20

    66131 Saarbrücken

       
  3. Versand des Neuantrages der Zuverlässigkeitsüberprüfung (Original) der aller Nachweise und ggf. der bestehenden und gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (eines anderen Bundeslandes in der BRD) postalisch an o.a. Adresse bzw. persönliche Abgabe

  4. Nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente bzw. Rücklauf der ZÜP wird von der Abteilung Flughafensicherheit mit Ihnen ein Termin zur Erstellung des Ausweises bzw. Fahrzeug-Vignette vereinbart, es gelten weiterhin die Regeln der Ausweis- und Flughafenbenutzungsordnung in der jeweils aktuellen Fassung

Erläuterungen und Hinweise zum Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)

Die positive Einstufung Ihrer Zuverlässigkeit durch die Luftsicherheitsbehörde ist Voraussetzung für den unbefristeten / unbegleiteten Zugang im Sicherheitsbereich.
Das jeweils aktuelle ZÜP-Formular finden Sie unter folgendem Link:
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/verkehr/informationen/luftfahrt/antraege/antraege.html

Beachten Sie, dass bei fehlenden Angaben oder Nachweisen die Bearbeitung verzögert wird.
Das Formular muss am PC vollständig ausgefüllt und mit allen Anlagen an die Adresse:

Flug-Hafen-Saarland GmbH
Balthasar-Goldstein-Straße 20
66131 Saarbrücken


übersandt werden.

Auf die Vollständigkeit der nachfolgenden Positionen/beizufügenden Anlagen wird besonders hingewiesen:

  • Angabe der Haupt- und Nebenwohnsitze der letzten 10 Jahre
  • Angabe längerer Abwesenheits- und Fehlzeiten (über 28 Tage) innerhalb der letzten 5 Jahre = sofern gegeben, ist ein polizeiliches Führungszeugnis/ Straffreiheitsbescheinigung des jeweiligen Staates mit Echtheitszertifikat beizufügen
  • Lückenlose Darstellung der Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungszeiten, Schul – und Fehlzeiten der letzten 5 Jahre inkl. Beleg durch geeignete Nachweise, bspw.
    • Zeugnisse
    • Bescheinigung der Krankenversicherung mit Angaben zu Arbeitgebern bzw. Leistungsträgern
    • Lohnnachweise, Arbeitsverträge
    • Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Datum und Unterschrift des Antragsstellers sowie Firma
Personen, die keine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und/oder keine Luftsicherheitsschulung gemäß 11.2.6 des Anhangs des NLSP haben, können den Sicherheitsbereich/sensiblen Teil des Sicherheitsbereiches nur in Begleitung einer autorisierten Person betreten.
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