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Allgemeine
Informationen

Sowohl zum Betreten als auch zum Befahren von luftseitigen Bereichen und sensiblen Teilen des Sicherheitsbereichs des Flughafens Saarbrücken bedarf es der Einwilligung der Flug-Hafen-Saarland GmbH.

Als Nachweis der Einwilligung werden von der Abteilung Sicherheit Flughafenausweise bzw. Vignetten für Fahrzeuge gemäß der Ausweis- und Vorfeldzulassungsordnung sowie der Flughafenbenutzungsordnung ausgegeben.

Jeder Antrag wird individuell geprüft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Flughafenausweises bzw. einer Vignette für Fahrzeuge.

Die Abteilung Sicherheit befindet sich am Haupttor im General Aviation Terminal (siehe Lageplan).

Flughafenausweise und Vignetten bleiben Eigentum der Flug-Hafen-Saarland GmbH.
security@scn-airport.de
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