Infos zu Flugdrohnen

Für Aufstiege von Flugmodellen/Flugdrohnen und unbemannten Luftfahrtsystemen ist, abhängig vom Aufstiegsort, nach §21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich.

Der Betrieb von Drohnen über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1.000 Metern von der Begrenzung des Flughafens sowie innerhalb einer seitlichen Entfernung von weniger als 1.000 Metern der in beide An- und Abflugrichtungen um jeweils 5 Kilometer verlängerten Bahnmittellinien des Flughafens unterliegt grundsätzlich der behördlichen Genehmigungspflicht.

Informationen des Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu diesem Thema finden Sie hier.
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Referat F/2 – Luftfahrt
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Drohnen@umwelt.saarland.de
Weitere Links zum Thema Flugmodelle/Flugdrohnen:
DFS Deutsche Flugsicherung und BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
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